Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.

Hygienekonzept

Stand August 2021

Der Unterricht findet wie gewohnt gemäß dem Stundenplan der Ballettschule statt. Es wird sich fortwährend an der jeweils aktuellen CoronaSchVO NRW`s orientiert.

In allen Bereichen der Ballettschule, die sich außerhalb des Saals befinden muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Wir empfehlen außerdem, dass jede/r Kursteilnehmer/in die Ballettschule in Trainingskleidung betritt, sodass kein Umziehen nötig ist. Laut der CoronaSchVO NRW dürfen die Umkleidebereiche allerdings wieder mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden. Das Schuhwerk kann vor dem Unterricht selbstverständlich im Flur gewechselt werden. Im Eingangsbereich der Ballettschule ist ein Regal platziert, um Schuhe dort zu verstauen. Weiterhin steht auch ein Kleiderständer für Jacken zur Verfügung. Alle Schüler*innen müssen ihre Tasche sowie Getränke mit in den Saal nehmen, sodass keine persönlichen Gegenstände im Flurbereich oder den Garderoben sind. Auch die Toiletten dürfen weiterhin benutzt werden. Für ein hygienisches Miteinander werden sämtliche Flächen, Türgriffe und Toiletten regelmäßig gereinigt und Müllbehälter entleert.

Wir bitten alle Schüler*innen die allgemeinen Hygieneregeln nach dem Toilettengang und die Nies- und Hustenetikette einzuhalten. Wir bitten Schüler*innen zu Hause zu bleiben, wenn sie Symptome einer Atemwegsinfektion bzw. grippeähnliche Symptome zeigen. Um auch in den Sälen für eine saubere Umgebung zu sorgen werden die Ballettstangen regelmäßig gereinigt. Luftfilteranlagen sind vorhanden. Bitte betreten Sie/betretet das Gelände der Ballettschule nur wenige Minuten vor dem Unterricht. Aufgrund der organisatorischen Umstände können ggf. kurze Wartezeiten entstehen.

Der Parkplatz der Ballettschule bietet genügend Platz für wartende Eltern, Begleitpersonen und Teilnehmer*innen. Eltern oder andere Begleitpersonen dürfen die Ballettschule betreten. Generell sind auch persönliche Beratungsgespräche wieder möglich.

Beim Verlassen des Geländes bitten wir Sie/euch nach dem Unterricht zügig zu gehen und die Abstandsregelungen der CoronaSchVO NRW stets einzuhalten. Das gilt auch für die öffentliche Verkehrsfläche vor der Ballettschule.

Der Parkplatz ist trotz dieser Umstände für alle Kunden zum Parken von Autos nutzbar. Das Nutzen der öffentlichen Parkplätze auf der Hugo-Junkers Straße ist außerdem möglich.

Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis!